CDU Stadtverband Fröndenberg/Ruhr

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Kommunalwahl 2025: Der Demokratie mehr Zeit geben!



Artikel vom 23.08.2023

Antrag zur frühestmöglichen Einteilung der Wahlbezirke





Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Müller,

die CDU-Fraktion beantragt die Befassung mit dem nachfolgenden Antrag und bittet Sie, diesen Antrag rechtzeitig auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates zu setzen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Fröndenberg beauftragt die Verwaltung, das Wahlgebiet mit Blick auf die Kommunalwahl 2025 zum gesetzlich frühestmöglichen Zeitpunkt in so viele Wahlbezirke einzuteilen, wie Vertreter zu wählen sind.

Begründung

§ 4 Abs. 1 KWahlG NRW regelt, dass der Wahlausschuss der Gemeinde spätestens 52 Monate, der Wahlausschuss des Kreises spätestens 53 Monate nach Beginn der Wahlperiode (01.11.2020) das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke einteilt, wie Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 in Wahlbezirken zu wählen sind.

§ 17 Abs. 4 KWahlG NRW regelt im Gegensatz dazu, dass die Vertreter für die Vertreterversammlung und die Bewerber bereits ab dem 46. Monat nach Beginn der Wahlperiode, die Bewerber für die Wahlbezirke frühestens nach der öffentlichen Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke zu wählen sind.

Um sowohl den politischen Parteien und Wählergruppen möglichst früh die Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber zu ermöglichen als auch den Wahlvorschlagsträgern und den von ihnen aufgestellten Bewerberinnen und Bewerbern sodann möglichst viel Zeit zu geben, die Bürgerinnen und Bürger über sich und ihr Programm zu informieren, ist eine frühzeitige Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbezirke notwendig.

gez. Gerd Greczka
(CDU-Fraktionsvorsitzender)

(Foto: CDU Deutschlands)